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Mehr Studienplätze, mehr Auswahlgespräche, mehr Vorbereitung – Niedergelassene Ärzte fordern Konsequenzen aus BVG-Urteil

Bildquelle: Freerangestock / Jack Moreh

Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass bis 2019 die Auswahlkriterien neben der Abiturnote neu geregelt werden müssen.

„Um ein guter Arzt zu werden, reicht die Abiturnote, also die Lernfähigkeit allein nicht aus. Daher ist es nun dringend notwendig, dass bundesweit weitere einheitliche Kriterien bei der Zulassung zum Studium Berücksichtigung finden“, so der Bundesvorsitzende des Verbandes, Dr. Dirk Heinrich. „So genannte weiche Faktoren wie Empathie, soziale Kompetenz und Kommunikationsfreudigkeit können durch ein persönliches Auswahlgespräch festgestellt werden. Dazu müssen die Medizinischen Fakultäten jetzt in die Lage versetzt werden.“
 
Die wichtigste Aufgabe für die Länder sei jedoch, endlich die Zahl der Medizinstudienplätze deutlich zu erhöhen. Derzeit bewerben sich auf 11.000 Ausbildungsplätze fast 62.000 Abiturienten. All dies wird für Bund und Länder nicht ohne weitere Steuermittel umzusetzen sein.
 
1990 wurden allein in West-Deutschland schon 12.000 Medizinstudenten im Jahr ausgebildet. „Angesichts des drohenden Arztmangels und der Tatsache, dass in Kürze die geburtenstarken Medizinerjahrgänge in Ruhestand gehen, ist hier schnelles Handeln Pflicht“, betont der Bundesvorsitzende. Das Abwerben von Ärzten aus dem Ausland sei diesen Ländern gegenüber höchst unsolidarisch.
 
Darüber hinaus fordert der NAV-Virchow-Bund eine Vorbereitungszeit für Medizinstudenten in der Versorgung von mindestens sechs Monaten. „Hier wird sich die Spreu vom Weizen trennen und es werden somit wieder mehr Ärzte in der kurativen Versorgung arbeiten“, erklärt Dr. Heinrich.

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