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In 6 Schritten zur Famulatur

Schritt 5: Versichert euch 

Die Bestätigung der Famulatur liegt auf dem Tisch, der Flug ist gebucht, die letzten Klausuren sind bestanden… doch was fehlt noch? Versicherungen. 

Eine Famulatur im Ausland bietet Studierenden der Zahnmedizin die Chance, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen, ohne die Welt der Zahnmedizin zu verlassen. Weg vom Leistungsdruck der Universität, selbstständig und freiwillig könnt ihr über den eigenen Schatten springen oder Zahnärzten über die Schulter schauen, um einfach nur zu assistieren oder sogar zu praktizieren. 

Viele junge Menschen reizt der Ruf in die Ferne. Doch früh genug solltet ihr auch daran denken, dass eigenverantwortliches Handeln und auch das Reisen an sich Risiken birgt. Daher ist an einen entsprechenden Versicherungsschutz zu denken, den ihr individuell nach euren Bedürfnissen und Vorstellungen anpassen könnt.

Berufs- und Privathaftpflichtversicherung

Mit diesem Versicherungsschutz seid ihr beispielsweise gegenüber finanziellen Ansprüchen bezüglich Behandlungsfehlern im ambulanten und stationären Arbeitsbereich geschützt.  Behandlungsfehler sind die vom aktuellen Stand der Wissenschaft abweichenden Maßnahmen im Rahmen der ärztlichen Behandlung und unterlassende Aufklärung des Patienten.  Die Berufshaftpflichtversicherung bürgt bei Schadensersatz- und Regressansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zahlreiche Haftpflichtversicherungen bieten auch einen Versicherungsschutz bei sogenannten außerdienstlichen Tätigkeiten, also Freundschaftsdiensten und Erste-Hilfe-Leistungen. Ein Blick ins Kleingedruckte kann sich lohnen!

Bei grober Fahrlässigkeit gilt der Versicherungsschutz allerdings in der Regel nicht. Abgesehen vom Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung solltet ihr euch beim Praktizieren im Ausland bewusst sein, dass es immer wichtig ist, die Patienten über euer Tun und die möglichen Konsequenzen aufzuklären. Sprachliche Hindernisse dürfen hier keine Erklärung sein. 

Wenn ihr selbstständig praktizieren wollt, denkt daran, dass der Versicherungsschutz meist nur greift, wenn eure Tätigkeit unter medizinischer Aufsicht oder nach erfolgter Unterweisung auf Anweisung eines qualifizierten Personals erfolgt. 

Wie ihr im Studium sehr wahrscheinlich erfahren habt, ist zahnärztliches Inventar nicht immer preisgünstig. Die Berufshaftpflichtversicherung greift auch dann, wenn ihr Geräte oder Instrumente während der Famulatur beschädigt. 

Die typischen Risiken des alltäglichen Lebens außerhalb des beruflichen Alltags, die fahrlässig oder auch grob fahrlässig zustande kommen, deckt während der Famulatur im Ausland eine Privathaftpflichtversicherung, die auch im Ausland gilt.

Unfallversicherung

Mit einer Famulatur im Ausland verbinden viele auch das Kennenlernen einer anderen Kultur, anderen Bräuchen und das Reisen. Und so wie Goethe bereits einst schrieb: Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt euch nicht vor Unfällen im Ausland. Die Reiseunfallversicherung schützt euch bei kleinen Exkursionen, größeren Unternehmungen und beruflichen Fahrten im Ausland vor Folgekosten. Meist werden auch Bergungskosten nach Unfällen übernommen. Bei einigen Versicherungen besteht sogar die Möglichkeit, bei längerem Aufenthalt im Krankenhaus eine Person aus dem Heimatland einreisen zu lassen.

Auslandskrankenversicherung

Stell dir vor, du wirst während deiner Famulatur krank, musst ärztlich behandelt werden und vielleicht ist aus medizinischer Sicht ein Rücktransport nach Deutschland notwendig.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Krankheitsfälle, die sich in den sogenannten Schlengen-Staaten zutragen. Die meisten europäischen Staaten gehören diesen Schlengen-Staaten an und haben ein Sozialabkommen untereinander vereinbart. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen gilt allerdings nicht außerhalb dieser Staaten. 

Wenn du deine Famulatur außerhalb der Schlengen-Staaten absolvieren möchtest, sichert dich eine private Auslandskrankenversicherung ab. Abgesehen von der Kostenübernahme für eine ärztliche Behandlung und den Rücktransport nach Deutschland übernehmen viele Versicherungen auch Folgekosten bei Invalidität und berufsbedingten Infektionen, Bergungskosten und Todesfallleistungen für Hinterbliebene. Zudem werden in der Regel Arznei-, Heil- und Verbandsmittel erstattet. Gut zu wissen: Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen werden nur im Zusammenhang mit Schmerzbehandlungen übernommen. Zahnersatz jeglicher Art gibt es also nur zu Hause.

Reisegepäckversicherung

Nachdem die Koffer zu Hause akribisch und wohlüberlegt gepackt wurden, ist es immer ärgerlich, wenn das Gepäck auf der Reise beschädigt wird, gestohlen wird oder anderweitig abhanden kommt.

So kann es passieren, dass man in einen Kleinbus steigt, das Gepäck auf dem Dach wagemutig drapiert wird, die Straßenbedingungen den Bus eher holpern als fahren lassen und bei der Ankunft festzustellen ist, dass man dieses kleine Abenteuer zwar gut, allerdings ohne Gepäck überstanden hat. Die Reisegepäckversicherung bietet euch hier einen geeigneten Schutz, der je nach Belieben ausgehend von einem Basisschutz, gesteigert werden kann.

Beachtet, dass der Versicherungsschutz für elektronische Geräte (Kameras, Laptops, Notebooks und Mobiltelefone) von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausfallen kann. Bei Bedarf solltet ihr eine Zusatzversicherung für diese Geräte abschließen.

Transportversicherung

Im Rahmen vieler Famulaturen im Ausland werdet ihr gebeten Materialien, zahnärztliches Instrumentarium oder sogar Gerätschaften von nicht geringem Wert mitzubringen. Bei Schäden und Verlust sichert die Transportversicherung den Schaden ab. Bei gespendeten "Mitbringseln" ändert sich die Versicherungslage meist.

Und nun noch ein Reise-Tipp:

Scannt eure Reise- und Versicherungsunterlagen ein, schickt sie euch und einer vertrauten Person per Mail zu oder ladet sie in ein virtuelles Speichermedium. So könnt ihr auch bei Verlust der Unterlagen auf sie zurückgreifen! Die Versicherungspolice, also den Versicherungsschein, solltet ihr allerdings an einem wirklich sicheren Ort verstauen. Von Fall zu Fall verfällt der Versicherungsschutz, wenn dieser nicht vorgelegt werden kann.

Bei einem Schadensfall lohnt es sich, sich zeitnah um die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen zu bemühen. Welche Maßnahmen ihr bei welchem Schadensfall treffen müsst, könnt ihr in den Rahmenvereinbarungen nachlesen oder direkt bei der jeweiligen Versicherung erfragen. Viele Versicherungen haben eine Telefonhotline, die auch aus dem Ausland kostengünstig erreichbar ist. 

Erstveröffentlichung im Almanach für Zahnmediziner - Band III | Famulatur
Für: www.zahnicampus.de
Herausgeber/Verleger: DentaMedica Agency

Author: Mila Greiwe