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Studieren ohne Abitur

Zahnmedizin studieren ohne Abitur in Tübingen

In Baden-Württemberg und somit auch an der Uni Tübingen müssen beruflich qualifizierte Bewerber/innen mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, die dem gewünschten Studiengang fachlich entspricht und einer mindestens dreijährigen Berufspraxis an einer Eignungsprüfung teilnehmen.

Die Prüfungsteilnahme muss bis zum 31. Januar eines Jahres bei der gewünschten Hochschule schriftlich beantragt werden. Diese entscheidet, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und meldet den Bewerber bzw. die Bewerberin zur Prüfung an. Die Prüfungsgebühr beträgt 200,--€ und muss bis zum 31. März eines Jahres bezahlt werden. Die Prüfung selbst findet in der Regel im Mai eines Jahres statt.

Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf drei Klausuren: 1. eine Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz) 2. eine Aufsichtsarbeit im Fach Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache). 
Von der Aufsichtsarbeit im Fach Englisch kann die/der Bewerber/in auf ihren/seinen Antrag befreit werden, wenn der Nachweis englischer Sprachkenntnisse durch das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen anderen mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechenden Nachweis nach dem Schulrecht des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes erbracht wird 3. eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit
Falls die Hochschule, an der die/der Bewerber/in das Studium anstrebt im gewählten Studiengang rechtzeitig vor Bewerbungsschluss für den Studiengang einen fachspezifischen Studierfähigkeitstest durchführt, der nach dem Beschluss des Prüfungsausschusses am Studienkolleg auch als fachspezifische Aufsichtsarbeit geeignet ist, kann die/der Bewerber/in wählen, ob sie/er anstatt an der fachspezifischen Aufsichtsarbeit an dem fachspezifischen Studierfähigkeitstest teilnimmt. Die mündliche Prüfung bildet ein Prüfungsgespräch, das ca. 30 Minuten dauert. Inhalt des Prüfungsgesprächs sind Fragen zum Berufsweg, zum angestrebten Studienziel, zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Inhalte der schriftlichen Prüfung können bei der mündlichen Prüfung wieder aufgegriffen werden.

Die Prüfungen finden im Internationalen Studienkolleg der Universität Heidelberg (Im Neuenheimer Feld 684, 69120 Heidelberg) statt.

Außerdem ist eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch erforderlich.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich für die Universität Tübingen interessieren, vereinbaren bei der Zentralen Studienberatung der Universität Tübingen, Telefon: 07071/29-72555, oder mit dem Studienfachberater des gewünschten Studiengangs einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Eine in Tübingen bestandene Eignungsprüfung wird von den übrigen baden-württembergischen Hochschulen anerkannt. Das Prüfungszeugnis muss dem Zulassungsantrag für den Studiengang Zahnmedizin in beglaubigter Kopie beigelegt werden.

Bewerberinnen und Bewerber, die eine Aufstiegsfortbildung über 400 Unterrichtsstunden (z. B. Meisterprüfung, Aufstiegsfortbildung z. B. zur ZMP, Fachwirt, Fachschule etc.) absolviert haben, können sich ebenfalls bewerben.

Zu beachten ist hier, dass gem. § 58 Abs. 2 S. 5 öffentlich-rechtlich geregelte Aufstiegsfortbildungen, insbesondere nach dem BBIG, nach der Handwerksordnung oder nach § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg anerkannt werden. Der Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Gleichwertigen, institutsintern geprüften Aufstiegsfortbildungen werden derzeit nicht berücksichtigt.

Auch dieser Bewerberkreis muss an einem Beratungsgespräch teilnehmen. Ein in Tübingen geführtes Beratungsgespräch wird auch von den übrigen Hochschulen in Baden-Württemberg anerkannt.

Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte der Uni Tübingen. Hier können auch das Antragsformular für die Eignungsprüfung sowie das Fomular zur Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch heruntergeladen werden.

Dem Zulassungsantrag für den Studiengang Zahnmedizin sind beglaubigte Kopien der Aufstiegsfortbildung, der vorhergehenden Berufsausbildung und der Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch beizulegen. Hochschulstart.de prüft die Unterlagen im Auftrag der Hochschulen in Baden-Württemberg.

Lediglich die Universität Heidelberg wünscht vorab die Übersendung der genannten Unterlagen, damit eine Studienberechtigung für beruflich Qualifizierte mit einer beruflichen Fortbildung nach § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG erteilt werden kann.

Stand: März 2018