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Überbrückungshilfe: Beantragung für September beginnt

Bild: Unsplash / Christian Dubovan

Seit gestern und längstens bis zum 30. September 2020 können Studierende in pandemiebedingter finanzieller Notlage einen Online-Antrag auf die Überbrückungshilfe der Bundesregierung stellen. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam, der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke. Über sie wird die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ausgeschüttet, in Höhe von bis zu 500 Euro im Monat.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt: „Nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung in Absprache mit den Studenten- und Studierendenwerken entschieden hat, die Überbrückungshilfe um einen Monat bis September 2020 zu verlängern, ist nun technisch und organisatorisch alles bereit dafür.

Die rund 1.300 Beschäftigten in den Studenten- und Studierenden-werken, die die Anträge bisher bearbeitet haben, gehen gerne in diese Verlängerung. Sie setzen sich dafür ein, dass das Geld bei den Studierenden ankommt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.“

Bisher seien gemäß Meyer auf der Heyde über das Online-Antragsportal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de rund 200.000 Anträge bei den Studenten- und Studierendenwerken eingegangen; rund 180.000 davon sind bereits bearbeitet. 60% dieser Anträge wurde entsprochen, 38% mussten abgelehnt werden. Bei 2% der Anträge laufen derzeit Nachfragen, wobei die Studenten- und Studierendenwerke bezogen auf alle Anträge bei 44% Daten oder Unterlagen bei den Studierenden nachgefordert haben.

Auf seiner Website erläutert das Deutsche Studentenwerk außerdem mit zwei Erklärvideos, was Studierende bei einem Erst- oder bei einem Folge-Antrag für September 2020 technisch beachten sollten

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