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Zahnärztliche Hypnose

Hypnose bedeutet in der wörtlichen Übersetzung aus dem Griechischen nichts anderes als Schlaf. Cojan et al. haben allerdings belegen können, dass ein hypnotischer Trancezustand mit sehr aktiven Hirnströmen einhergeht [1]. Daher sei die Definition nach Kreyer „Hypnose ist ein durch Suggestion bewirkter Zustand erhöhter innengerichteter Aufmerksamkeit und herabgesetzter Willensbildung“ [2] präziser.

Die medizinische Hypnose, auch unter Hypnosedierung bekannt, ist ein Verfahren zur Aufmerksamkeitslenkung und muskulären Entspannung. Der Hypnotiseur induziert beim Hypnotisand den Trancezustand. 

Dieser Trancezustand kann entweder direkt oder indirekt eingeleitet werden. Die direkten Methoden sind autoritären Ursprungs. Hier werden befehlsartige, bestimmende Suggestionen eingesetzt [3]. Die höchste Bekanntheitsstufe hat die Kombination aus ausgewählten Formulierungen und Augenfixation, bei der durch Verfolgen eines mobilen Objektes, wie beispielsweise der Finger des Hypnotiseurs, eine Restriktion des Wahrnehmungsbereiches erzielt wird [4]. Es gibt aber auch akustischen, haptische, olfaktorische, chemische und motorische Methoden. Die indirekten Methoden sind permissiven, weniger kontrollierenden Ursprungs [3].

Hypnotherapie wird u.a. zur Behandlung von Depressionen, Ängsten (z.B. Weißkittelsyndrom), Agrypny (Schlafstörungen),  Sprachstörungen, zur Steigerung des Selbstwertgefühls, zum Stressabbau und zur Reduktion von chronischen Schmerzzuständen erfolgreich eingesetzt. In der Zahnmedizin wird die Hypnose neben der Behandlung von Angstzuständen auch zur Unterstützung der Anästhesie eingesetzt. Nach Kreyer kann „Hypnose grundsätzlich angewendet werden:

  1. Als Einleitungstechnik, welche z.B. das teilweise Ausblenden von Umweltreizen bewirkt,
  2. als Entspannungstechnik, welche verschiedene vegetative Parameter, wie Herzfrequenz, Atemrhythmus, Darmperistaltik, Hautdurchblutung, Speichelsekretion etc. zu beeinflussen in der Lage ist,
  3. als Behandlungsform im Rahmen einer Psychotherapie“.  [2]

Hypnotische Zustände werden klassischer Weise nach ihrer Intensität in drei Kategorien eingeteilt (Somnolenz, Hypotaxie und Somnambulanz), die fließende Übergänge aufweisen [5]. Eine gängige Technik, um einen leichten Trancezustand einzuleiten, bei dem das kontrollierte Bewusstsein latent eingeschränkt und die Muskulatur entspannt, ist der Einsatz von Musik- und Entspannungs-CDs. Nach Schmierer und Gerhard ist die Verwendung von Kopfhörern obligat. „Der Patient kann die Lautstärke regulieren und bestimmt damit selbst, wie weit er sich von der Behandlung weg in einen angenehmen Trancezustand dissoziieren will“, so Schmierer und Gerhard [6]. 

Speziell für die Zahnarztpraxis entwickelte Entspannungsmusik, die zumeist dem Konzept der Hörtherapie von Dr. Alfred Tomatis folgen, sei hier der Lieblingsmusik des Patienten vorzuziehen [6]. Das Einsatzgebiet der Hörtherapie bei Erwachsenen nach Tomatis ist vielseitig. Hierzu gehören „Hörprobleme […], Wahrnehmungsstörungen, die Rehabilitation nach Schlaganfall und Schädelhirntrauma sowie das Spektrum psychosomatischer Symptome wie Schlafstörungen und chronische Schmerzzustände, emotionale Probleme wie Depression, Burnout und Ängste, ferner Beziehungsschwierigkeiten und Bindungsstörungen“ [7]. Mit gregorianischen Chorälen, deren Rhythmus dem Atemrhythmus ähneln, und Stücken von Mozart, die universal als ein „Gleichgewicht zwischen Rhythmus, Harmonie und Melodie“ wahrgenommen werden, wird eine tiefere Atmung hervorgerufen [8].

Der Einsatz von hypnotischen Elementen gehört je nach Krankenkasse zu den anerkannten Leistungen - insbesondere bei chronischen Erkrankungen - und kann neben den konventionellen Methoden Anwendung in der Praxis finden.

Mila Greiwe/Uni Göttingen, April 2013

Weiterführende Informationen: 

Gregorianische Gesänge (YouTube)

Fort- und Weiterbildung zu zahnärztlicher Hypnose: