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Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Wer ist die Bundeszahnärztekammer?

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland. Sie ist wie die Bundesärztekammer als Verein organisiert. Mitglieder sind die Zahnärztekammern der Länder.

Welche Aufgaben hat die Bundeszahnärztekammer?

Die BZÄK vertritt die Interessen der Zahnärzte gegenüber Bundesministerien und Bundesorganisationen sowie auf der europäischen und internationalen Ebene. Sie ist Ansprechpartner für die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), für Fragen zum Zahnheilkundegesetz und die Approbationsordnung, die zahnärztliche Berufsausübung und Fortbildung sowie Wissenschaftsfragen. Die BZÄK vertritt die Zahnmedizin zudem mit bundesweiter Öffentlichkeitsarbeit.

Wie ist die Bundeszahnärztekammer strukturiert?

Ihr oberstes Beschlussorgan ist die Bundesversammlung. Sie setzt sich aus den Delegierten der 17 (Landes-)Zahnärztekammern zusammen. Einmal jährlich findet im Herbst eine Bundesversammlung statt. Den Vorstand der BZÄK bilden die Kammerpräsidenten der (Landes-)Zahnärztekammern und der geschäftsführende Vorstand. Dieser setzt sich aus dem Präsidenten sowie zwei Vizepräsidenten, die von der Bundesversammlung aus ihrer Mitte gewählten werden, zusammen.

Was bietet die BZÄK jungen Kollegen?

Viele hilfreiche Tipps, z.B über eine eigene Rubrik unter www.bzaek.de mit Infos zur Praxisgründung und zu den Formen der Berufsausübung, zu Hilfseinsätzen im Ausland, Veranstaltungstipps und vieles mehr.

Was bietet die Bundeszahnärztekammer für den Berufsalltag?

Auf den Seiten der BZÄK findet ihr den Hygieneplan und -leitfaden, die Information über zahnärztliche Arzneimittel, alles zur GOZ, eine Zusammenstellung aller aushangpflichtigen Gesetze und vieles mehr. Weitere Informationen zu allen Aspekten des Qualitätsmanagements und zur zahnärztlichen Berufsausübung stellen die (Landes-)Zahnärztekammern zur Verfügung.

Was man als Zahnarzt über seine Kammer wissen sollte

Der Staat räumt den Freien Berufen das Recht ein, ihre Berufsangelegenheiten weitgehend selbständig in einer eigenen Berufsvertretung zu regeln. Damit ist die Kammer nach dem Heilberufs- bzw. Kammergesetz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach diesem Gesetz ist somit jede/r Zahnarzt/Zahnärztin nicht nur Pflichtmitglied der (Landes-)Zahnärztekammer, sondern hat das Recht auf Mitbestimmung, Wahl und Nutzung der Unterstützung durch seine zuständige (Landes-)Zahnärztekammer. Gewählte Vertreter der Zahnärzteschaft stellen die Kammerversammlung und den Vorstand der Kammer. Die Mitarbeit steht jedem Zahnarzt offen. Somit ist es jedem möglich, seinen Sachverstand einzubringen. Wer also selbst etwas bewirken will, ist herzlich eingeladen: Wendet euch an eure Kammer und engagiert euch.

Kontaktdaten:

Bundeszahnärztekammer

Chausseestrasse 13
10115 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 40005 – 0
Fax: +49 30 40005 - 200
info@bzaek.de
www.bzaek.de
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News

18.05.2020
2. Bevölkerungsschutzgesetz tangiert auch die Zahnmedizin | Das am Freitag im Bundesrat verabschiedete Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält zwei für die Zahnmedizin wichtige Anliegen: