Zum Inhalt springen

Deutscher Bundestag entscheidet sich gegen Widerspruchslösung bei Organspenden

Bild: Bigstockphoto / SD Fotografie

Organspenden bleiben in Deutschland nur mit ausdrücklich erklärter Zustimmung erlaubt – das hat der Bundestag heute so entschieden. Der Vorstoß einer Gruppe von Parlamentariern um Gesundheitsminister Jens Spahn scheiterte: Spahn wollte, dass jeder, der nicht widerspricht, als Spender gelten soll. Zur aktuellen Entscheidung des Bundestages nimmt Univ.-Professor Dr. Nobert Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Stellung:

„Ich respektiere selbstverständlich das Ergebnis des Abstimmungsprozesses und die Gewissensentscheidung eines jeden Abgeordneten – wir haben eine hochentwickelte demokratische Kultur in diesem Land.

Ich will freilich nicht verheimlichen, dass ich mir ein anderes Ergebnis bei der Abstimmung gewünscht hätte. Es ist für uns als Universitätsklinikum eine traurige Realität, dass viele Menschen versterben, während sie auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen. Als Mediziner empfinde ich das als sehr bedrückend, denn unsere Aufgabe ist es ja, Leben zu retten.

Wir sollten daher bitte unsere Anstrengungen noch weiter erhöhen, dass alle Menschen, die sich entschließen, Organspender zu sein, auch Organspender werden können. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, dass genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Bürgerinnen und Bürger über das Thema Organspende aufzuklären. Hier gibt es meines Erachtens noch viele Ängste, die abgebaut werden können.

Zentral ist für mich auch, dass die Kliniken in der Lage sind, alle potentiellen Organspender zu erfassen und deren Angehörige einfühlsam zu beraten. Um diese wichtige Aufgabe zu erfüllen, werden künftig mehr finanzielle Mittel aufgewendet werden müssen - insbesondere an Kliniken der Maximal- und Supermaximalversorgung und an Kliniken mit Intensivstationen.“

Bevorstehende Events: