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Einigung auf gemeinsames Zulassungsverfahren zum Medizinstudium findet Zustimmung

Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e. V. (MFT)

Durch den geplanten Wegfall der Wartezeitquote ist der Weg frei für eine faire und transparente Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Studien- und Berufseignung.

Studierende und Fakultäten forderten im Februar mit dem überarbeiteten Vorschlag zur Auswahl von Medizinstudierenden ein Wegfall der Abiturbestenquote und Ersatz durch ein nationales Verfahren basierend auf der Abiturnote, Studierfähigkeits- und Situational-Judgement Tests sowie einer begrenzten Anrechnung der Berufserfahrung. Leider ist die Kultusministerkonferenz der Forderung nach komplettem Verzicht auf die Abiturbestenquote nicht gefolgt. Der Schwerpunkt des zukünftigen nationalen Verfahrens muss jedoch weiterhin aus einer Verknüpfung der genannten Auswahlkriterien bestehen. So lässt sich ein breites Bewerberprofil bei gleichzeitiger Vorhersagekraft für den Studienerfolg sicherstellen.

„Nachdem die Rahmenbedingungen feststehen, müssen die Struktur des Auswahlverfahrens und der Ablauf bis zum Eintritt der neuen Regelungen schnellstmöglich offen dargelegt werden, damit potentielle Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig ihre Chancen abschätzen können und die Fakultäten alle notwendigen Schritte planungssicher einleiten können“, betont Peter Jan Chabiera, Vizepräsident für Externes der bvmd.

„Gerade in Zeiten der Umgestaltung des Medizinstudiums hin zu mehr Wahlfreiheit im Curriculum benötigen wir ein dezentrales Verfahren, welches den Fakultäten eine Schwerpunktsetzung in der Auswahl ermöglicht“, so Dr. Frank Wissing, Generalsekretär des MFT. „Zudem wissen wir, dass eine strukturierte Auswahl der Hochschulen zu einem bundesweit heterogeneren Spektrum an ausgewählten Studierenden führt und Raum lässt für die stetige Weiterentwicklung der Zulassungsverfahren.“ Oberstes Ziel muss eine zielgerichtete Erarbeitung des Staatsvertrags und eine schnelle Umsetzung der Beschlüsse sein. Diese Einschätzung wird ebenfalls von der Hochschulrektorenkonferenz geteilt.

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