Mittwoch 11. März 2009
ÄZ: Schutz für Ärzte bei Computerviren
Verschicken Sie oder eine Ihrer Mitarbeiterinnen eine virenverseuchte E-Mail vom Praxis-PC und verursachen Sie dadurch einen Schaden, sind Sie in der Regel über die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.
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