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Studienplatzklage

Die Studienplatzklage: auf den ersten Blick ein ungewöhnlicher Weg ins Studium. Doch tatsächlich wird dieses Vorgehen angesichts steigender Zugangsvoraussetzungen immer üblicher. Auf dieser Seite findest du alles Wissenswerte zum Thema Studienplatzklage im Hinblick auf das Fach Zahnmedizin.

Studienplatzklage-Rechtsanwalt René Pichon ist seit mehr als 35 Jahren im Hochschulrecht aktiv und ein echter Experte auf diesem Gebiet. Wie er Studieninteressierten den Weg an die gewünschte Hochschule ebnet, erläutert dieser Bericht.

Zahnmedizin - straffer Numerus Clausus und hohe Wartezeiten

Vor allem in den medizinischen Studiengängen kann sich eine Studienplatzklage oft als der schnellste Weg zum Wunsch-Studium erweisen. „So liegen die Numerus-Clausus-Werte für Zahnmedizin derzeit zwischen 1,2 und 1,6“, weiß Pichon und fügt weiter hinzu: „Über die Hälfte der Studiengänge sind heute zulassungsbeschränkt, teilweise mit horrenden Wartezeiten.“ Für viele ist diese Grenze bereits das Ende der gehegten Wünsche. Auch die Aussicht, über die Wartezeit an den Zahnmedizin-Studienplatz zu kommen, ist keine gute. Zehn Halbjahre werden aktuell in Kombination mit einer Abitur-Note von mindestens 2,8 erwartet. Dies bedeutet, man muss fünf Jahre auf seinen Studienplatz warten. Vorausgesetzt, man erfüllt die Anforderungen.

Info: Nachfrage

Erheblich gestiegene Nachfrage nach Studienplätzen in Medizin und Zahnmedizin: Nach Zahlen der ehemaligen ZVS kam auf die knapp 9.000 Medizin-Studienplätze in diesem Wintersemester das vierfache an Bewerbern. Ca. 40.000 Schulabgänger wollten den Weg in einen medizinischen Studiengang antreten - eine schwierige Situation für angehende Mediziner.

Studienplatzklage - rechtliche Grundlage

Doch wie funktioniert eine Studienplatzklage überhaupt? Der Grundstein für eine Studienplatzklage liegt im deutschen Grundgesetz. Nach Art. 12 des GG hat jeder Bürger das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte. Letzteres bezieht sich also auch auf die Wahl des Studienplatzes. Auch alle anderen EG-Bürger können mittels Studienplatzklage in Deutschland ihr Recht auf den Wunsch-Studienplatz geltend machen.

Ablauf einer Studienplatzklage

Eine Studienplatzklage ist nicht zwangsläufig an die Absage einer Hochschule gekoppelt. Auch wenn sich der Studieninteressent noch gar nicht beworben hat, kann er sich trotzdem für seinen Wunsch-Studienplatz einklagen. Es gibt auch keine Studienplätze, die nicht eingeklagt werden können. Man kann sich in jeden Studiengang einklagen, außer in Studienplätze, die von privaten Hochschulen vergeben werden.

Los geht alles mit dem Antrag auf außerkapazitäre Zulassung. In wenigen Fällen folgt daraufhin von der jeweiligen Hochschule eine Reaktion. In jedem Fall wird das Eilverfahren eingeleitet (auch einstweilige Anordnung genannt). Ist dies geschehen, fällt die Zuständigkeit in die Hände der Gerichte. Geht man als Sieger hervor, gibt es noch das Hindernis, dass es mehr Kläger als freigewordene Studienplätze gibt. In dem Fall entscheidet ein simples Los. „Manchmal spielt also auch ein wenig Glück eine Rolle“, fügt Pichon hinzu.

Man merkt bereits an dem Ablauf, dass das Engagement eines Anwalts absolut empfehlenswert für eine erfolgreiche Studienplatzklage ist. So beschreibt Pichon den Ablauf einer Studienplatzklage wie folgt: „Es ist ein umfangreicher Kapazitätsbericht, das geht rein bis ins Arbeitsrecht, Haushaltsrecht. Was da alles geprüft werden muss, ist eine Menge.“ Als Nicht-Jurist kann man da schnell schon einmal den Überblick verlieren.

Ablauf in Schnellübersicht

  1. Antrag auf außerkapazitäre Zulassung
  2. Eilverfahren
  3. Gerichtsverfahren
  4. Zulassung o. Ablehnung
    4.1 evtl. Losverfahren unter erfolgreichen Klägern 

Chancen und Kosten einer (Zahnmedizin-)Studienplatzklage

Eine absolute Zulassungseinschätzung ist immer schwierig auszusprechen, da jede Klage individuell ist und viele Parameter zwischen Erfolg und Misserfolg entscheiden. Man kann jedoch von Zulassungswahrscheinlichkeiten sprechen. Im medizinischen Bereich liegen diese bei etwa 50–70 %. Dies liegt daran, dass die medizinischen Studienplätze sehr hart umkämpft sind. In anderen Fachbereichen kann Pichon teilweise Erfolgsquoten von 100 % vorweisen. Im Studiengang Psychologie zum Beispiel hat er bisher jeden seiner Mandanten an einer Hochschule unterbringen können.

Auch die Kosten einer Studienplatzklage sind sehr variabel. Ähnlich wie bei den Chancen einer Studienplatzklage entscheiden viele Faktoren über den endgültigen Preis. Pro Verfahren, das heißt pro beklagter Studiengang je Hochschule, muss man mit Gerichtskosten zwischen 80–180 EUR rechnen. Dazu kommen die Kosten für den eigenen sowie für die gegnerischen Anwälte. So kann der Anwalt der Gegenpartei auch noch einmal - je nach Streitwert - 270 - 500 EUR kosten. Bei Klagen abseits der Medizin kann eine günstige Studienplatzklage auch schon ab 1000 EUR finanziert sein. Die medizinischen Studiengänge haben da andere Größenordnungen. „Ab 6.000 € geht es dort so los. Ganz billig ist das nicht“, so Pichon. Überlegt man aber, wie viel Geld und Zeit man im Endeffekt bei einer Wartezeit von fünf Jahren — so wie es im Fall der Zahnmedizin ist — verliert, steht selbst eine Studienplatzklage im vier- bis fünfstelligen Bereich im Kosten-Nutzen-Einklang. Dies sei nämlich das allerwichtigste bei einer Klage, meint Pichon.

Ihr wollt noch mehr zum Thema Zahmedizin-Studienplatzklage erfahren? Kontaktiert die Kanzlei von Rechtsanwalt René Pichon direkt unter 02361 - 59055 oder besucht die Studienplatzklage Pichon im Internet.

Experte: René Pichon

Stand: Januar 2013

Über Studienplatzklage Pichon

Die in Recklinghausen ansässige Kanzlei Pichon & Pichon Rechtsanwälte betreut seit mehr als 35 Jahren erfolgreich Mandanten im Bereich des Hochschulrechts. Kopf der Kanzlei ist der Fachanwalt für Verwaltungsrecht René Pichon, der neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Notar aktiv ist. Sich selbst nennt Pichon in lockerem Ton einen „Dinosaurier“ im Hochschulrecht, schließlich hat er bereits Tausenden von Mandanten erfolgreich zu einem Studienplatz verholfen — und das bundesweit!