Zahni werden
Viele Wege führen nach Rom:
- ZVS
- Losverfahren
- Quereinstieg
- Studienplatzklage
ZVS
Die offiziellste Form ans Zahnmedizinstudium zu gelangen: Die Zentrale für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund. Eine bürokratische Institution in all ihrer Pracht. Immerhin sind Bewerbungen inzwischen auch online möglich: zvs.de
Achtung es gibt 2 Bewerbungsfristen:
- "Alt-Abiturienten" bis zum Freitag, 30. November 2007 (24:00 Uhr)
- "Neu-Abiturienten" bis zum Dienstag, 15. Januar 2008 (24:00 Uhr)
Der Antrag wird an die ZVS geschickt, jeder Bewerber hat dabei die Möglichkeit 6 Wunschuniversitäten anzugeben.
Die ZVS hat seit dem letzten Wintersemester 2005/2006 für verschiedene Fächer ein neues Auswahlverfahren!
Danach werden:
20% der Plätze an die Abiturbesten vergeben
20% der Plätze nach Wartezeit vergeben
60% der Plätze durch die Hochschulen direkt vergeben
20% der Plätze an die Abiturbesten
Dabei sortiert die ZVS alle Bewerber nach ihrem Abiturnotendurchschnitt, es besteht kein bundeseinheitliche Liste, sondern es wird nach Bundesländern unterschieden - sogenannten Länder-NCs
- Bewerber mit gleicher Note werden weiter nach Wartezeit sortiert
- besteht dann noch Ranggleichheit wird weiter nach geleistetem Dienst sortiert
- letztendlich entscheidet dann bei Ranggleichheit das Los
Die ZVS sendet die Ranglisten zu den Universitäten, die wiederum eine eigene Kandidaten-Rangfolge aufstellen und diese an die ZVS senden
- die ZVS gleichen die Zulassungslisten der Unis ab und leiten dann die Information an den Bewerber weiter, der dann eventuell die Wahl zwischen verschiedenen Universitäten hat
- Die Ortswünsche des Bewerbers sind dabei maßgeblich, die Bewerber mit den besten Noten haben dabei fast freie Wahl, es bildet sich ein Hochschul-NC
- Bewerber, die diesen bei ihrer 1. Wunschuni nicht erreichen, werden an den 2. Wunschort weitergegeben
- dort haben aber alle Vorrang die diese Uni als ersten Wunschort angegeben haben
- Bei der 3. Wunschuni haben alle Vorrang, die diese als ersten oder zweiten Wunsch angegeben haben
Es ist also entscheidend, welche Universitäten in welcher Reihenfolge bei der Bewerbung angegeben werden, denn auch wer einen sehr guten NC hat, kann, wenn er nur die beliebtesten Universitäten angibt, eventuell keinen Studienplatz bekommen!!!
Siehe auch: Welche Uni?
20% der Plätze nach Wartezeit
- Die Wartezeit wird von der ZVS in Halbjahren gezählt, also in Semestern
- gezählt wird ab Erwerb der Hochschulreife, dabei gelten allerdings studierte Semester nicht als Wartezeit
- bei Bewerber mit gleicher Wartezeit, entscheidet die Abiturnote
- auch hier berücksichtigt die ZVS Ortswünsche, dabei sind die Abiturnote und evtl. Sozialkriterien entscheidend
Leider ist es ein Irrglaube, dass Bewerber pro Semester Wartezeit 0,1 NC-Punkte gutgeschrieben bekommen!
Theoretisch bekommt jeder, der lange genug wartet einen Studienplatz, leider lassen sich aber Wartezeiten sehr schlecht abschätzen, da es zum Teil doch sehr plötzliche und überraschende Wendungen auf dem Bewerbungsmarkt gibt
Es lohnt sich auf jeden Fall in der Wartezeit ein ausgiebiges Praktikum in einem Zahnlabor zu machen
60% der Plätze direkt von den Hochschulen vergeben
Dabei können die Unis eine Vorauswahl treffen, welche Bewerber sie von der ZVS überhaupt vermittelt bekommen wollen, entscheidend sind dabei
- NC
- Ortspräferenz
- gewichtete Einzelnoten - z.B. Naturwissenschaften im Abitur
- Test, der die Studientauglichkeit des Bewerbers überprüft
- Ausbildung, die den Fachbereich betrifft - z.B. Zahntechnik Zahnarzthelfer
Ist diese Hürde geschafft, wählen die Universitäten wieder nach bestimmten Kriterien ihre zukünftigen Studenten aus
- NC
- gewichtete Einzelnoten
- Tests
- Ausbildung
- Gespräch
- ggf. zusätzliche Kriterien nach Landesrecht
- Kombination der Kriterien
Entscheidend ist aber auch hier wieder der NC, allerdings lohnt es sich scheinbar Engagement in den das Studium betreffenden Bereichen zu zeigen
Losverfahren
An jeder Universität hat man noch die Möglichkeit eine meist "formlose Postkarte" an die Universität zu schicken.
Falls nach dem ZVS Verfahren, also nach den normalen Bewerbern und beiden Nachrrückerrunden, noch Plätze frei sein sollten, werden die unter den Postkarteneinsendern verlost. Weitere Informationen findet man auf den einzelnen Universitätswebseiten (Links siehe Unversitäts-Steckbriefe).
Quereinstieg
Bei einem Quereinstieg versucht man in einem anderen Studiengang Scheine zu machen, die einem im Zahnmedizin Studium angerechnet werden. Also zum Beispiel Chemie, Physik und bei den Medizinern der Biologie-Schein.
Mit sehr viel Glück und Ausdauer soll es auch einigen gelungen sein Scheine in Histologie, Physiologie und Anatomie zu machen, allerdings ist das nur von den Professoren vor Ort abhängig, von unglaublich viel Nervenstärke und Durchhaltevermögen.
So besteht theoretisch die Möglichkeit sich mit diesen Scheinen als Quereinsteiger für ein höheres Fachsemester zu bewerben.
Allerdings wird man dabei als letztes berücksichtigt, sind also tatsächlich in einem höheren Semester Plätze frei geworden, bekommen erst diejenigen diese Plätze zugewiesen, die sich innerhalb der Uni von einem niedrigen Semester in ein höheres bewerben, dann die Studienortswechsler, die also bereits regulär an einer anderen deutschen Universität für Zahnmedizin eingeschrieben sind, und zu guter Letzte dann die Quereinsteiger.
Abhängig von den Universitäten und dem Semester in das man sich bewirbt gleicht das Ganze leider mehr einem Glücksspiel.
Studienplatzklage
Ist zuerst einmal teuer, im Bereich der Zahnmedizin allerdings noch recht Erfolg versprechend.
Man beauftragt einen Anwalt damit, verschiedene Universitäten auf nicht genutzte Kapazitäten zu verklagen.
Frei Kapazitäten kommen auf dem Papier dadurch zustande, das genügend Lehrpersonal vorhanden ist um mehr Studenten zu betreuen als angenommen wurden - Ein C4-Professor kann X Studenten betreuen, ein Assisten kann Y Studenten betreuen, etc etc. Ob das der Realität entspricht ist natürlich immer eine ganz andere Frage.
Der Anwalt reicht also bei einem Gericht Klage ein und wird dort dann festgestellt, dass tatsächlich noch freie Plätze vorhanden sind, werden diese zwischen allen Klägern verlost.
Alle Kläger sind dann alle die, diese Universität auf nicht ausgeschöpfte Kapazität verklagt haben – die Chancen werden also immer schlechter, je mehr Leute klagen!
Die Kosten liegen dabei je nach Anwalt und Menge der verklagten Universitäten bei 2500-7000€; die meisten Anwälte verlangen einen Festbetrag und dann kommen pro Universität die Gerichtskosten dazu, die je zwischen 35 und100€ liegen.
Die Chancen steigen, je mehr Unis man verklagt, allerdings wird es gleichzeitig auch immer teurer!
Im Moment werden verschiedene Gesetzte vorgeschlagen, die den Klageweg vereiteln sollen.
Außerdem sollte nicht unerwähnt bleiben, das einige Universitäten den erfolgreichen Klägern das Leben recht schwer machen.
Franziska Riso
Uni Hamburg
Junge Zahnmedizin in Deutschland
DENTS.DE ist das offizielle Internetportal des BdZA. Das Portal vernetzt und informiert junge Absolventen der Zahnmedizin bundesweit und begleitet sie in allen Fragen des Berufslebens – und darüber hinaus. » mehr
