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Studieren und arbeiten – Versicherungspflicht von Nebenjobs

Bild: pixelio.de / Anja Müller

Arbeiten Studenten unbefristet neben ihrem Studium und verdienen dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat, sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Der Beitrag beträgt derzeit 3,7 Prozent des Einkommens. Durch die Zahlung entstehen Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrenten und Zulagen zur Riester-Rente.

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