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Zeitgemäß studieren, neue Behandlungsformen, geregelte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Bild: Freepik / Bedneyimages

ZApprO-Novellierung in Sichtweite

| Der Bundesrat hat auf seiner Plenarsitzung am 7. Juni der Novellierung der veralteten Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) nach jahrelangen Anstrengungen zugestimmt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass die zahnärztliche Ausbildung endlich modernisiert werden kann. Formell ist der Reformprozess noch nicht abgeschlossen, da das Bundeskabinett erst am 3. Juli die Verordnung beschließen kann. Im Anschluss müssen Bund und Länder noch diverse Finanzierungsfragen im Detail klären.

„Die BZÄK hat viele Jahre die Dringlichkeit der Novelle adressiert“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, „die Finanzierung zur Erneuerung der ZApprO (Geburtsjahr 1955!) war im Bund kein Problem, aber in den Ländern wurde sie heftig diskutiert und ausgesessen. Wir danken dem Gesundheitsminister für seine forcierte Verordnungsinitiative und den Ländern, die die Bedeutung der Novelle erkannt haben und nach 64 Jahren keine Kostenneutralität bei Innovationsanschüben erwarten.“

Positiv ist nach BZÄK-Einschätzung zudem, dass die geplante Neugewichtung der Ausbildungsinhalte zu einer deutlichen Ausrichtung der Zahnmedizin auf die Prävention führe – sowie den neuen Behandlungsformen und dem veränderten Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung Rechnung trage.
Von großer Bedeutung für die (Landes-)Zahnärztekammern ist, dass mit der Novelle endlich die Gleichwertigkeitsprüfung und Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definiert werden. Hier war in der Vergangenheit bereits erheblicher Handlungsbedarf durch die BZÄK angemahnt worden.

Aus Sicht der BZÄK gibt es aber auch Anlass zur Kritik. Ein wesentlicher Kernpunkt der Novelle -- die angestrebte gemeinsame Ausbildung in Zahn- und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt – wurde vom Bundesrat abgelehnt. Die entsprechenden Bundesländer argumentierten, dass eine grundlegende Reform auch die Weiterentwicklung der allgemeinen medizinischen Ausbildung umfassen sollte. Die BZÄK drängt deshalb darauf, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.

Ein weiterer ungeklärter Aspekt des ZApprO-Entwurfes ist, dass in den Praxisteilen des Zahnmedizinstudiums das Zahlenverhältnis von Lehrenden zu Studierenden verbessert werden sollte. Kleinere Lerngruppen sollten nicht zu einer verringerten Studienplatzkapazität führen, schließlich sei der Versorgungsbedarf unverändert hoch. Auch hier wird deutlich, dass eine ausreichende Finanzierung der Zahnmedizinausbildung wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist. Setzt die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten lassen.

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