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Durchs Examen gefallen – trotz Attest!

Bild: pixelio.de / Tim Reckmann

Das sollte allgemein bekannt sein: Kann man aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen, muss man spätestens vor Beginn der Prüfung ein aussagefähiges ärztliches Attest vorlegen. Ist das nicht der Fall, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Dass die allgemeine Formulierung "aus gesundheitlichen Gründen" im Attest unter Umständen nicht ausreicht, musste eine Studentin kürzlich erfahren.

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