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EuGH stärkt Uni-Überflieger

Bild: Freerangestock / Jack Moreh

Überflieger, die das Studium der Human- und der Zahnmedizin nebeneinander bewältigen, dürfen mit ihren Abschlüssen in der ganzen Europäischen Union arbeiten. Voraussetzung ist, dass Dauer, Niveau und Qualität der Studiengänge jeweils einer Vollzeitausbildung entsprechen, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

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