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Pflicht- oder Zwangsfamulatur?

Diskussion in Berlin. Quelle: bdzm

Die neue ZApprO geht in die nächste Runde. Wie insbesondere Studierende wissen, die bereits erfolgreich die 1. Zahnärztliche Prüfung absolviert haben, steht in den kommenden Semestern die zahnärztliche Pflichtfamulatur an. Aktuelle Meldungen von Studierenden verschiedener Universitäten werfen ein interessantes Licht auf die geplante Umsetzung der neuen Approbationsordnung für Zahnheilkunde in Deutschland. Bereits zwei Standorte in Nordrhein-Westfalen favorisieren offenbar eine Lösung, die aus der Pflichtfamulatur eine körperschaftliche Zwangsfamulatur macht.

Berlin, 18.11.2023: Die Lokalvertretenden verschiedener Universitäten mit zahnmedizinischer Fakultät folgten der Einladung des BDZM (Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden) zur Hauptversammlung der Bundeszahnärztekammer und nutzten die Gelegenheit, die bevorstehende Bundesfachschaftstagung der zahnmedizinischen Fachschaften inhaltlich vorzuplanen. Mit Bezug zur neuen ZApprO berichteten die Studierenden, dass es erhebliche Unterschiede in der Durchführung von Prüfungen zwischen den verschiedenen Universitäten gab und gibt, insbesondere hinsichtlich der 1. Zahnärztlichen Prüfung sowie deren Zulassungsprüfungen. Das Ziel, das Studium vergleichbarer, transparenter und fairer zu machen, ist momentan leider noch nicht erreicht, so Dr. Anton Hager, Vorsitzender des BDZM. Es ist an uns, die Rahmenbedingungen abzufragen, zu evaluieren und gegebenenfalls zu kritisieren, damit bei der nächsten staatlichen Prüfung bessere Bedingungen herrschen.

Neben der Evaluation der Z1-Prüfung wurde das Thema der kommenden Pflichtfamulatur besprochen.An den Universitäten Witten-Herdecke und Münster in Westfalen-Lippe existieren bereits Regelungen zur Durchführung der Pflichtfamulatur nach der neuen Approbationsordnung. Studierende berichten, dass keine Wahlfreiheit besteht, was die Famulaturpraxis angeht. Lediglich eine von der KZV zusammengestellte Liste von Standorten, an denen sich mögliche Famulaturpraxen befinden, liegt den Studierenden vor. Dabei können die Studierenden weder die Praxis noch Inhaber einsehen und werden von der KZV den entsprechenden Praxen zugeteilt, nachdem sie einen Ort von der Liste angegeben haben. Die Orte sind auf den Bereich der KZV-WL limitiert, und es werden ausschließlich Famulaturen genehmigt, die unter diesen Rahmenbedingungen stattfinden.

Famulaturpraxis wird nur, wer sich in diesem Gebiet befindet und auf der (nicht einsehbaren) Liste steht. Die KZV nimmt sich die alleinige Entscheidungshoheit über die Famulatur, weil sie sich im Vorwege  mit der Universität geeinigt hat. Diese Einigung führt jetzt allerdings zu Problemen für viele Studierende. Den Studierenden bleibt die Möglichkeit verwehrt, die Famulatur in einem anderen Gebiet oder sogar im Ausland durchzuführen, was im Text der ZApprO jedoch explizit als Möglichkeit aufgeführt wird. Daher stellt sich nun die Frage, inwieweit die Universität (in diesem Fall in Zusammenarbeit mit der KZV) berechtigt ist, die ZApprO so einseitig zum Nachteil der Studierenden zu interpretieren und einzuschränken, dass explizit in der ZApprO aufgeführte Möglichkeiten nicht wahrgenommen werden können. Bietet die ZApprO nicht schon genug Neuerungen und Einschränkungen, die nicht immer im Sinne der Studierenden sind? Darf und soll eine Universität diese Regelungen noch weiter einschränken, ohne erkennbaren Nutzen für die Studierenden?  

Auf keinen Fall gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben der KZVen, Studieninhalte der zahnmedizinischen Ausbildung zu bestimmen.

Angeführt wird hier das Argument der Qualitätssicherung, die durch eine Selbstauskunft der Praxen gegenüber der KZV erfolgen soll. Doch ist die Qualitätssicherung im Sinne einer Selbstauskunft gebunden an eine Körperschaft wie die KZV und an einen geografischen Umkreis, der sich auf deren Einzugsgebiet beschränkt? Eine Approbation, mit der man in Deutschland Patienten behandeln kann, ist allem Anschein nach nicht mehr ausreichend, um zukünftigen Kolleginnen und Kollegen einen Einblick in das echte Berufsleben zu vermitteln. Und dass der ländliche Raum von regionalen Lösungen mehr profitiert, ist zu bezweifeln. Beispielsweise hat das Land Brandenburg keine Universität mit zahnmedizinischer Fakultät und ginge nach dieser Rechnung komplett leer aus. Ein 4-wöchiger Urlaub auf dem Bauernhof kann unter Umständen zu einer finanziellen Mehrbelastung führen, die sich durch ein Begrüßungsgeld nicht aufwiegen lässt. Der Unmut häuft sich, und der Ruf nach einer bundeseinheitlichen studentischen Lösung (wie durch famupool.de vorgestellt) wird lauter.

Die Bundesversammlung der Studierenden in Heidelberg wird an diesem Wochenende die Interessen der Studierenden formulieren und hofft auf Unterstützung durch die Berufsverbände.

 

 

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