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BAföG für alle Studienformen: Förderrecht folgt Hochschulrecht

Bild: Pixabay / geralt

BAföG auch fürs Teilzeit-, Probe- oder Orientierungsstudium, Deutsches Studentenwerk (DSW) plädiert für Einführung einer Generalklausel beim BAföG, DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Was hochschulrechtlich möglich ist, muss auch förderrechtlich möglich sein“

Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der 58 Studenten- und Studierendenwerke, plädiert für die Einführung einer Generalklausel beim BAföG. Damit könnten auch Studierende im Teilzeit-, Probe- oder Orientierungsstudium vom BAföG profitieren.

„Eine solche Neuregelung könnte die neue Bundesregierung rasch auf den Weg bringen“, erklärte DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde am 22. März 2018 in Augsburg, vor mehr als 150 BAföG-Expertinnen und -Experten aus den Studentenwerken.

Er sagt: „Das BAföG entspricht nicht mehr voll der Lebenswirklichkeit der Studierenden, und es hinkt den Veränderungen im Hochschulrecht hinterher. Zum Beispiel kann das Teilzeitstudium nicht gefördert werden. Überall wird aber das Lebenslange Lernen propagiert – im BAföG existieren dagegen weiterhin Altersgrenzen sowie ein noch aus Vor-Bologna-Zeiten stammender Leistungsnachweis nach vier Semestern. Das muss sich ändern.“

„Was hochschulrechtlich möglich ist, muss auch förderrechtlich möglich sein“, lautet Meyer auf der Heydes Forderung an die Bundesregierung.

Beim Studentenwerk Augsburg veranstaltet das Deutsche Studentenwerk am 22. und 23. seine jährliche Förderungstagung; rund 150 BAföG-Expertinnen und -Experten aus den 58 Studenten- und Studierendenwerken nehmen teil.

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